Was Investoren & Unternehmer wissen müssen!
Welche steuerlichen Änderungen bringt das Jahr 2021 in Albanien? Was sollten Investoren künftig beachten – und von welchen Entscheidungen profitieren sie? Die Expertinnen und Experten von TPA haben die wichtigsten Steuer-News für Albanien für Sie zusammengefasst.
Elektronische Fakturierung und Steuererklärung
Die albanische Regierung hat ein Gesetz zur Umsetzung eines neuen Online-Abrechnungssystems verabschiedet, um Unternehmen daran zu hindern, Steuerzahlungen zu umgehen, und um die Steuereinnahmen im Land anzukurbeln. Die albanischen Behörden hoffen, die USt.-Einnahmen mit dieser neuen e-Faktura- Initiative um 15 % zu erhöhen. Erst jüngst hat Italien erklärt, dass es seinen USt.-Entgang mit seiner neuen e-Faktura-Initiative (SdI) heuer um mehr als 10 % verkleinern konnte.
Als Unternehmen eingetragene Steuerpflichtige in sind ab 1. Jänner 2021 verpflichtet, B2G-, B2B- und B2C-Rechnungen in Echtzeit vorzulegen, und zwar wie folgt:
Stichtag | Transaktionsart |
1. Jänner 2021 | Bargeldlose Transaktionen zwischen Steuerpflichtigen und öffentlichen Regierungsorganen; |
1. Juli 2021 | Bargeldlose Transaktionen zwischen Steuerpflichtigen |
1. September 2021 | Bargeldtransaktionen von Steuerpflichtigen, die der Umsatz- und der Körperschaftsteuer unterliegen, mit einem Jahresumsatz von mehr als ALL 8 Mio. |
1. September 2021 |
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Alle Rechnungen müssen in Echtzeit an die Steuerbehörden gemeldet werden. Alle Erklärungen und Belegunterlagen müssen auch elektronisch verarbeitet werden.
Änderungen zum Gesetz „Über die Einkommensteuer“
Hauptzweck der Änderungen dieses Gesetzes ist die Erweiterung der Bemessungsgrundlage der in Albanien steuerpflichtigen Einkommen sowie die Erleichterung der Steuerbelastung für bestimmte Kategorien und die Förderung der Produktion.
Körperschaftsteuer in Albanien
Ab 01.01.2021 wird mit der Beabsichtigung KMUs zu fördern, die Körperschaftsteuer für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von ALL 14 Mio. auf 0 % gesenkt. Vor dieser Änderung lag die Körperschaftsteuer für Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen ALL 5 Mio. und ALL 14 Mio. bei 5 % .
Änderungen zum Gesetz „Über die Umsatzsteuer“
Ab 01.01.2021 liegt die Untergrenze für die USt.-Registrierung bei einem Jahresumsatz von ALL 10 Mio. (bis zum 31.12.2020 liegt die Untergrenze weiterhin bei einem Jahresumsatz von ALL 2 Mio.).
Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von weniger als ALL 10 Mio. werden nur dann berechtigt sein, sich umsatzsteuerlich registrieren zu lassen (oder weiterhin umsatzsteuerlich registriert zu bleiben), wenn ihr Jahresumsatz ALL 5 Mio. übersteigt.
Obiges gilt auch für Personen, die freiberuflich Dienstleistungen erbringen, für welche die USt.-Registrierungsgrenze derzeit bei null liegt.
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