Kroatien: Steuer-Update 2020

11. March 2020 | Reading Time: 2 Min

 

Croatia Tax Highlights TPA CEE News

Unsere Steuerexperten aus Kroatien haben die wichtigsten Steueränderungen des Jahres 202 für Unternehmer und Investoren zusammengefasst: Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und weitere wichtige Steuer-Updates.

1. Änderungen der Umsatzsteuer 2020

  • Der Standardsatz ist weiterhin 25%.
  • Der reduzierte Satz von 13% erstreckt sich auf:
    • das Zubereiten und Servieren von Mahlzeiten und Desserts in Restaurants sowie von Restaurants aus und
    • Dienstleistungen und damit verbundene Urheberrechte von Autoren, Komponisten und darstellenden Künstlern sowie Inhabern von Plattenrechten.
  • Die Möglichkeit zur Verrechnung von USt auf Einnahmen/Ausgaben erhöht sich auf HRK 7.500.000,00.
  • Umsetzung von Quick Fixes für die USt bei EU-Transaktionen.
  • Die Möglichkeit zur Berichtigung der USt-Pflicht, wenn der Erwerber der Waren und Dienstleistungen ohne Niederlassung, dauerhaften oder gewöhnlichen Wohnsitz in Kroatien den Steuerpflichtigen schriftlich darüber informiert, dass keine USt-Rückerstattung beantragt wurde.
  • Eine Registrierung internationaler Personenbeförderungsdienstleistungen auf der Straße ist vor der Einreise in die Republik Kroatien erforderlich.

2. Einkommensteuer in Kroatien

  • Anhebung des grundlegenden persönlichen Freibetrags von HRK 3.800 auf HRK 4.000.
  • Reduktion der Einkommensteuerpflicht, bis zu einer jährlichen Steuerbemessungsgrundlage von HRD 360.000 aus unselbständiger Tätigkeit, für die eine jährliche Steuer in Höhe von 24% gezahlt wird:
    • 100% für junge Menschen bis zu einem Alter von 25 Jahren,
    • 50% für junge Menschen im Alter zwischen 26 und 30 Jahren.
  • Zusätzliche nicht steuerpflichtige Zahlungen wie Zuerkennungen an Studenten für praktische Tätigkeiten und Lehrlingsversicherung und Prämien, die Arbeitgeber auf der Grundlage einer zusätzlichen und privaten Krankenversicherung für ihre Arbeitnehmer zahlen können.

3. Körperschaftsteuer

  • Neuer Grenzbetrag – Jahresertrag von HRK 7,5 Mio für:
    • die Anwendung des 12%-igen Steuersatzes;
    • Unternehmen, die sich bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für die Anwendung des Ausschüttungsprinzips entscheiden;
  • Umsetzung bestimmter ATAD-Regeln wie Wegzugsbesteuerung und hybride Gestaltungen (hybrid mismatch).
  • Die Frist für die Vorlage einer Vermögensteuererklärung für Unternehmen bei Konkurs und Statusänderungen beträgt 30 Tage, für die Einstellung der Geschäftstätigkeit beträgt sie 8 Tage.
  • Verpflichtung zur Information der Steuerbehörden über bestimmte Maßnahmen, die zur Einstellung der Geschäftstätigkeit oder einer Verlegung des Unternehmenssitzes führen, oder bei Statusänderungen – 30 Tage vor Beginn der Maßnahmen.

4. DBA mit Kroatien

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen

  • Kroatien und Vietnam trat am 23.05.2019 in Kraft.
  • Kroatien und Japan trat am 05.09.2019 in Kraft.
  • Kroatien und Kasachstan trat am 22.02.2019 in Kraft.

 

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