Montenegro: Steuer-Update 2020

11. March 2020 | Reading Time: 2 Min

 

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Alle wichtigen steuerlichen Änderungen für Unternehmer und Investoren in Montenegro: Unsere Steuerexperten von TPA in Podgorica geben Ihnen hier ein Update!

1. Körperschaftsteuer in Montenegro

  • Unternehmen und Niederlassungen, die Gewinne erzielen, sind verpflichtet, in Montenegro KöSt zu entrichten. Der KöSt-Satz ist pauschal mit 9% festgelegt;
  • Die Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation ist in Montenegro nicht verpflichtend, Steuerpflichtige sind allerdings verpflichtet, Verrechnungspreise zu prüfen und nötigenfalls Berichtigungen der KöSt-Bemessungsgrundlage vorzunehmen.
  • Steuerliche Verluste können für einen begrenzten Zeitraum von 5 Jahren vorgetragen werden.
  • Der gesetzliche Quellensteuersatz beträgt 9%. Der Quellensteuer unterliegen Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Beratungsleistungen, Marktforschungsleistungen und Prüfungsleistungen.

2. Einkommensteuer (ESt) und Sozialversicherungsbeiträge (SVB)

  • Montenegrinische Gebietsansässige sind verpflichtet, ihr weltweites Einkommen zu versteuern, während Devisenausländer lediglich ihr aus Montenegro stammendes Einkommen versteuern müssen.
  • Progressive Einkommensteuersätze von 9% und 11% sind vorgeschrieben.
  • Zusätzliches Einkommen (außer Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit) sollte in der jährlichen Steuererklärung deklariert werden und unterliegt einem Steuersatz von 9%.
  • Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit unterliegt der Supersteuer, [wobei] die Steuerbemessungsgrundlage anhand des Erwerbseinkommens berechnet wird, während der Steuersatz durch die kommunale Selbstverwaltung festgelegt wird.
  • Der gesetzliche Quellensteuersatz beträgt 9%.
  • Pflicht-SVB sind: Pensions- und Invaliditätsversicherung (20,5%), Krankenversicherung (10,8%) sowie Arbeitslosenversicherung (1%).

3. Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

  • Der Grundsteuer unterliegen Eigentumsrechte an Immobilienvermögen (Gebäude und Grundstücke) von Unternehmen und Personen sowie das Nutzungsrecht an Immobilienvermögen, das im Eigentum des Staates steht. Der Steuersatz variiert zwischen 0,25% und 1%.
  • Der Grunderwerbsteuer in Höhe von 3% unterliegt der Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien in Montenegro, einschließlich Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung, Einbringung und Entnahme von Immobilien in/aus eine/r Kapitalgesellschaft usw.

4. Umsatzsteuer 2020

  • Der standardmäßige USt-Satz beträgt 21%, der reduzierte Satz 7%.
  • Der Ort der Lieferung der Güter ist grundsätzlich der Ort, wo sich die jeweilige Sache zum Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt befindet.
  • Der Ort der Erbringung von Dienstleistungen ist der Ort, wo der Empfänger seinen Hauptsitz oder eine Betriebsstätte hat, sofern der Dienstleistungsempfänger für die USt registriert ist (B2B-Regel). Wenn die Dienstleistung jedoch für einen Nicht-USt-Pflichtigen erbracht wird, dann ist der Ort der Dienstleistungserbringung der Ort, wo der Dienstleister hingehört [AdÜ: sic]. Für den Ort der Erbringung bestimmter Dienstleistungen – wie etwa immobilienbezogene Dienstleistungen, Transportleistungen, Telekommunikationsleistungen usw. – gibt es besondere Regeln.

 

NEU: 12 Länder. 12 Steuersysteme.

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