Montenegro: Steuer Update 2021

11. April 2021 | Reading Time: 2 Min

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Was Investoren & Unternehmer wissen müssen!

Welche steuerlichen Änderungen bringt das Jahr 2021 in Montengro? Was sollten Investoren künftig beachten – und von welchen Entscheidungen profitieren sie? Die Expertinnen und Experten von TPA haben die wichtigsten Steuer-News für Montenegro für Sie zusammengefasst.

Körperschaftsteuer (KöSt)

Unternehmen und Niederlassungen, die Gewinne erzielen, sind verpflichtet, in Montenegro KöSt zu entrichten. Der KöSt-Satz ist pauschal mit 9 % festgelegt.

Die Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation ist in Montenegro nicht verpflichtend; Steuerpflichtige sind allerdings verpflichtet, Verrechnungspreise zu prüfen und nötigenfalls Berichtigungen der KöSt- Bemessungsgrundlage vorzunehmen.

Steuerliche Verluste können für einen begrenzten Zeitraum von 5 Jahren vorgetragen werden.

Der gesetzliche Quellensteuersatz beträgt 9 % in Montenegro. Der Quellensteuer unterliegen Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Beratungsleistungen, Marktforschungsleistungen und Prüfungsleistungen.

Einkommensteuer (ESt) und Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge)

Montenegrinische Gebietsansässige sind verpflichtet, ihr weltweites Einkommen zu versteuern, während nicht-ansässige Personen lediglich ihr aus Montenegro stammendes Einkommen versteuern müssen.

Progressive Einkommensteuersätze von 9 % und 11 % sind vorgeschrieben.

Zusätzliche Einkünfte (außer Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit) sollten in der jährlichen Steuererklärung deklariert werden und unterliegen einem Steuersatz von 9 %.

Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit unterliegt der Supersteuer, wobei die Steuerbemessungsgrundlage anhand des Erwerbseinkommens berechnet wird, während der Steuersatz durch die kommunale Selbstverwaltung festgelegt wird.

Der gesetzliche Quellensteuersatz beträgt 9 %.

Pflicht-SV-Beiträge sind: Pensions- und Invaliditätsversicherung (20,5 %), Krankenversicherung (10,8 %) sowie Arbeitslosenversicherung (1 %).

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Der Grundsteuer unterliegen Eigentumsrechte an Immobilienvermögen (Gebäude und Grundstücke) von Unternehmen und Personen sowie das Nutzungsrecht an Immobilienvermögen, das im Eigentum des Staates steht. Der Steuersatz variiert zwischen 0,25 % und 1 %.

Die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3 % unterliegt der Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien in Montenegro, einschließlich Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung, Einbringung und Entnahme von Immobilien in/aus eine/r Kapitalgesellschaft usw.

Umsatzsteuer (USt) in Montenegro

Der standardmäßige USt-Satz beträgt 21 %, der reduzierte Satz 7 %.

Der Ort der Lieferung von Waren ist grundsätzlich der Ort, wo sich der jeweilige Gegenstand zum Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt befindet.

Der Ort der Erbringung von Dienstleistungen ist der Ort, wo der Empfänger seinen Hauptsitz oder eine Betriebsstätte hat, sofern der Dienstleistungsempfänger umsatzsteuerlich registriert ist (B2B-Regel). Wenn die Dienstleistung jedoch für einen Nicht-Umsatzsteuerpflichtigen erbracht wird, dann ist der Ort der Dienstleistungserbringung der Ort, wo der Leistungserbringer ansässig ist. Für den Ort der Erbringung bestimmter Dienstleistungen – wie etwa immobilienbezogene Dienstleistungen, Transportleistungen, Telekommunikationsleistungen usw. – gelten besondere Regeln.

 

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