Österreich: Steuer-Update 2020

11. March 2020 | Reading Time: 3 Min

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Hier finden Sie die wichtigsten steuerlichen Änderungen für Österreich: Unsere Steuerexperten haben alle Steuer-Updates 2020 für Unternehmer und Investoren hier auf einen Blick zusammengefasst!

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Anhebung der Grenze auf EUR 800

Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wird ab dem Jahr 2020 (dh für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2019 beginnen) auf EUR 800 (bisher: EUR 400) angehoben.

Neue Kleinunternehmer-Pauschalierung

Ab dem Jahr 2020 kann die neue pauschale Gewinnermittlung von Kleinunternehmern (Umsatz bis EUR 40.000), die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen, angewandt werden (Ausnahmen: Gesellschafter-Geschäftsführer mit Beteiligung über 25 %, Aufsichtsräte und Stiftungsvorstände). Die Betriebsausgaben werden mit folgenden Prozentsätzen der Betriebseinnahmen festgesetzt:

  • 45 % bei Handels- und Produktionsunternehmen
  • 20 % bei Dienstleistungsunternehmen.

Zusätzlich dürfen gezahlte Sozialversicherungsbeiträge abgesetzt werden.

Digitalsteuer

Mit Wirkung ab 1.1.2020 unterliegen Einnahmen aus Onlinewerbeleistungen international tätiger Onlinewerbeleister im Inland einer Digitalsteuer iHv 5 %. Betroffen sind Unternehmen, die einen weltweiten Umsatz von zumindest EUR 750 Millionen und im Inland einen Umsatz von zumindest EUR 25 Millionen aus der Durchführung von Onlinewerbeleistungen erzielen. Bei internationalen Unternehmensgruppen ist der Umsatz der Gruppe relevant.

DAC 6: Meldepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen

Jede marktfähige oder maßgeschneiderte grenzüberschreitende Gestaltung (d.h. Maßnahme) ist durch den Abgabepflichtigen nach dem EU-Meldepflichtgesetz meldepflichtig, sofern sie ein Risiko

  • der Steuervermeidung oder
  • der Umgehung der Meldepflichten des Gemeinsamen Meldestandard-Gesetzes oder
  • der Verhinderung der Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers aufweist,

und sofern gewisse Kennzeichen („Hallmarks“) vorliegen. Ein Zuwiderhandeln kann empfindliche Strafen von bis zu EUR 50.000 nach sich ziehen.

Sondervorschriften für hybride Gestaltungen

Das Ziel der neuen Bestimmung im Bereich der Körperschaften ist die Neutralisierung bestimmter internationaler Steuerdiskrepanzen, die dadurch entstehen, dass

  • Aufwendungen steuerlich doppelt abgezogen werden können, ohne dass eine doppelte Erfassung der zugehörigen Erträge erfolgt, oder
  • Aufwendungen steuerlich abgezogen, aber die korrespondierenden Erträge nicht versteuert werden müssen.

Die Neutralisierung der Steuerdiskrepanz erfolgt dadurch, dass

  • die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen verneint wird oder
  • die nach “normalem“ Recht nicht zu erfassenden bzw. steuerfreien Erträge dennoch im Inland besteuert werden.

Änderungen bei der Umsatzsteuer in Österreich

  • Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzgrenze wurde von bisher EUR 30.000 auf EUR 35.000 pro Kalenderjahr angehoben.
  • Vorsteuerabzug für E-Bikes: Ab 1.1.2020 kann der Vorsteuerabzug neben Elektroautos auch für Elektrokrafträder (CO2-Wert von 0) wie zB E-Bikes geltend gemacht werden.
  • Steuersatz für E-Books: Für elektronische Publikationen von Büchern, Zeitschriften, Noten und kartografischen Erzeugnissen gilt ab 1.1.2020 der ermäßigte Steuersatz von 10 %.
  • Aufzeichnungspflichten und Haftung für Online-Plattformen und Marktplätze: Unternehmer, die Warenlieferungen/Dienstleistungen an private Endabnehmer durch eine elektronische Plattform unterstützen, müssen Aufzeichnungen über die unterstützten Umsätze führen und dem Finanzamt übermitteln. Plattformen, die dieser Aufzeichnungspflicht nicht nachkommen bzw ihre Aufzeichnungen nicht rechtzeitig übermitteln, haften für die Steuer auf die unterstützten Umsätze.
  • Quick Fixes
    • Konsignationslager: Die Bestückung des Konsignationslagers stellt selbst noch kein ig Verbringen dar. Die Besteuerung erfolgt erst im Zeitpunkt der Entnahme, weshalb sich ein Lieferant grundsätzlich nicht mehr im Bestimmungsland registrieren lassen muss (sofern bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind).
    • Reihengeschäft: Unionsweite einheitliche Regelung für die Zuordnung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft
    • Steuerfreiheit bei ig Lieferungen: Zusätzliche materielle Voraussetzungen sind UID-Nummer des Abnehmers und korrekte ZM-Meldungen.
    • Nachweis der ig Beförderung: Strengere (harmonisierte) Nachweispflichten.

Vorschau auf Steuerreform 2021: Geplante steuerliche Änderungen

  • Die Körperschaftsteuer soll von 25 % auf 21 % reduziert werden.
  • Die ersten drei Stufen des Einkommensteuertarifs sollen ebenfalls reduziert werden
    • von 25 % auf 20 %
    • von 35 % auf 30 % sowie
    • von 42 % auf 40 %.
  • Gewinnfreibetrag: Der Grundfreibetrag soll auf EUR 100.000 erhöht werden.
  • Es soll eine Behaltefrist für Wertpapiere und Fondsprodukte mit dem Ziel der Steuerbefreiung für Kursgewinne eingeführt werden.
  • Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll nochmals, auf EUR 1.000, erhöht werden.
  • Der Familienbonus soll auf EUR 1.750 pro Kind erhöht werden.

 

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