Polen: Steuer-Update 2020

11. March 2020 | Reading Time: 4 Min

 

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Das Jahr 2020 begann mit wichtigen Steueränderungen in Polen; vorwiegend im Bereich der Umsatzsteuer, deren gemeinsamer Nenner das Ziel ist, Steuervermeidungstaktiken zu stoppen. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Änderungen von unseren Steuerexperten von TPA Polen.

1. Umsatzsteuer in Polen

Ab September 2019 wurde im polnischen Steuerrecht eine sogenannte „weiße Liste von Steuerpflichtigen“ eingeführt. Alle für USt-Zwecke in Polen registrierten Unternehmen werden automatisch in die weiße Liste aufgenommen. Die Grundidee dieser Regelungen besteht darin, eine Überprüfung (mit angemessener Sorgfalt) des USt-Status des Auftragnehmers (aktuell und historisch – bis zu 5 Jahre zurück) sowie seiner Kontonummern zu ermöglichen. Was die Bankkonten angeht, so enthalten die neuen Vorschriften eine Verpflichtung zur Überweisung von Zahlungen in Höhe von mindestens PLN 15.000 (brutto) auf die in der genannten weißen Liste bekanntgegebenen Bankkonten. Ab 1. Jänner 2020 bewirkt die Einzahlung auf ein Bankkonto, das nicht in der weißen Liste enthalten ist, (1) die gemeinsame Haftung des Käufers für USt-Rückstände des Verkäufers (proportional zu dieser konkreten Transaktionzahlung); (2) aus Einkommensteuersicht: eine Behandlung des betreffenden Aufwands als nicht steuerlich absetzbare Kosten – für jene Steuerzahler, die in Polen Einkommensteuer entrichten. Diese Sanktionen treten nicht ein in Situationen, wo ein Unternehmen, das eine Zahlung an das nicht auf der weißen Liste enthaltene Bankkonto überweist, eine zuständige Steuerbehörde (innerhalb von 3 Tagen) über die auf ein anderes Bankkonto erfolgte Zahlung benachrichtigt.

Per November 2019 hat das polnische Finanzministerium Bestimmungen umgesetzt, wodurch das verpflichtende System der getrennten USt-Konten im polnischen USt-Gesetz eingeführt wurde. Die Einführung des „Split-VAT“-Systems verändert die Art und Weise, wie Zahlungen erfolgen, da es nunmehr erforderlich ist, die Zahlung in zwei Beträge aufzuspalten: die fällige USt und der steuerpflichtige Grundbetrag. Falls der Lieferant oder Dienstleister den Bestimmungen bezüglich getrennter Zahlung unterliegt, ist er verpflichtet, abgesehen von einem regulären Bankkonto, ein separates, gesperrtes USt-Konto zu haben – diese Konten werden für Girokonten automatisch eröffnet. Dieses separate Konto kann nur verwendet werden, um die USt von Kunden zu kassieren, die USt an Lieferanten/Dienstleister zu zahlen oder USt, KöSt, ESt, Sozialversicherungsbeiträge, Verbrauchsteuern und Zollabgaben an die Steuerbehörden zu entrichten.

Mit 1. Jänner 2020 traten die geänderten Bestimmungen der USt-Richtlinie in Kraft und haben die Regeln, nach denen innergemeinschaftliche Reihengeschäfte versteuert werden verändert (sogenannte „Quick Fixes“). Um unterschiedliche Ansätze in verschiedenen EU-Ländern zu vermeiden, wurde eine gemeinsame Regel festgelegt, wonach der Transport der Güter, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden, einer bestimmten Lieferung innerhalb der Reihe von Geschäften zuzuordnen ist.

2. Ertragsteuern: KöSt und ESt

Quellensteuer in Polen

Die Quellensteuer (QS) wurde wesentlichen Änderungen unterzogen (anwendbar ab Juni 2020); bei Zahlungen an einen Auftragnehmer, die in einem Steuerjahr PLN 2 Millionen übersteigen, ist der QS-Überweiser zunächst verpflichtet, die QS gemäß dem inländischen QS-Satz zu entrichten, und danach kann der Steuerpflichtige oder der QS-Überweiser eine Rückerstattung der QS beantragen. Es bestehen Ausnahmen, die den Einsatz der Ausnahmeregelung oder die Verwendung des günstigeren Steuersatzes gemäß dem DBA erlauben. Bitte beachten Sie, dass das Inkrafttreten der oben genannten Änderungen von Jänner 2019 auf Juni 2020 verschoben wurde.

Außerdem hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeführt, die Steuerbemessungsgrundlage um den Betrag der Forderung aus dem Handelsgeschäft zu reduzieren, der noch nicht beglichen oder verkauft ist, wobei die Reduktion in der für jenes Steuerjahr eingereichten Steuerklärung zu erfolgen hat, in dem seit dem auf einer Rechnung oder in einem Auftrag genannten Zahlungsdatum 90 Tage verstrichen sind. Dementsprechend sollte die Steuerbemessungsgrundlage um den Betrag der Schuld aus dem Handelsgeschäft erhöht werden, der noch nicht beglichen ist, wobei die Erhöhung in der für jenes Steuerjahr eingereichten Steuerklärung zu erfolgen hat, in dem seit dem auf der Rechnung oder im Auftrag genannten Zahlungsdatum 90 Tage verstrichen sind.

Split-Vat System in Polen

Ab 1. Jänner 2020 bewirkt die Zahlung an das Bankkonto, das nicht auf der weißen Liste enthalten ist, oder ohne verpflichtendes Split-VAT-System die Behandlung einer derartigen Aufwendung aus Ertragsteuersicht für jene Steuerpflichtigen, die in Polen Ertragsteuer entrichten, als nicht abzugsfähig.

Alle oben genannten Bestimmungen wurden gleichermaßen für die Körperschaftsteuer wie für die Einkommensteuer eingeführt.

Was die Einkommensteuer in Polen angeht, so betrifft die wichtigste Änderung die Herabsetzung des Basissteuersatzes von 18% auf 17% sowie die Einführung der Steuerbefreiung für Personen unter 26.

 

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