Rumänien: Steuer-Update 2020

11. March 2020 | Reading Time: 2 Min

 

Romania Tax Highlights 2019

Wichtige Änderungen in der Steuergesetzgebung in Rumänien

Nachstehend zeigen unsere Steuerexperten aus Rumänien die wichtigsten Änderungen in der Steuergesetzgebung, die 2020 gelten:

1. Körperschaftsteuer in Rumänien

Unternehmen, die sich im Bereich des Sponsoring oder Mäzenatentums engagieren, kommen in den Genuss günstigerer Steueranreize. Konkret werden die Beträge, die von der Körperschaftsteuerschuld in Abzug gebracht werden können, mit dem jeweils geringeren der folgenden Beträge angesetzt:

  • 0,75% vom Umsatz (bisher waren es 0,5%);
  • 20% der Körperschaftsteuerschuld.

Ähnlich wie in Vorjahren kann die Steuergutschrift, die im aktuellen Jahr nicht in Anspruch genommen werden kann, auf die nächsten 7 Jahre vorgetragen werden, um von zukünftigen Ertragsteuerverbindlichkeiten unter ähnlichen Bedingungen abgezogen zu werden.

2. Umsatzsteuer 2020

Die Bestimmungen der EU-Richtlinie 2016/1065 hinsichtlich der USt-mäßigen Behandlung von Gutscheinen wurden in das rumänische Recht übernommen.

Es wird erwartet, dass im Jahr 2020 die Gesetzgebung bezüglich der Quick Fixes für die MwSt. im rumänischen Recht umgesetzt wird. Außerdem könnte ausgehend von den vorliegenden Gesetzesentwürfen der USt-Satz von 19% auf 16% gesenkt werden.

3. Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge für den Bausektor

Arbeitnehmer, die im Bausektor arbeiten, sind von der Einkommensteuer sowie von Pensionsbeiträgen befreit. Außerdem wurde der Krankenversicherungsbeitrag um 3,75% (also auf 6,25%) gesenkt. Es bestehen bestimmte Bedingungen für die Anwendung dieses Steueranreizes, z.B.: das Einkommen, auf welches der Anreiz anzuwenden ist, sollte zwischen RON 3.000 und RON 30.000 liegen (für den diese Grenze übersteigenden Teil des Einkommens ist der Anreiz nicht länger anwendbar), der Arbeitgeber muss mindestens 80% seines Umsatzes aus Tätigkeiten im Bauwesen erzielen usw.

 

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