Was Investoren & Unternehmer wissen müssen!
Welche steuerlichen Änderungen bringt das Jahr 2021 in Serbien? Was sollten Investoren künftig beachten – und von welchen Entscheidungen profitieren sie? Die Expertinnen und Experten von TPA haben die wichtigsten Steuer-News für Serbien für Sie zusammengefasst.
Änderungen bei der Körperschaftsteuer (KöSt) ab 1. Jänner 2021
Die jüngsten Änderungen sehen vor, dass ein Kapitalertrag durch Verkauf (oder sonstige Übertragung gegen Gebühr) der Investitionseinheit des Investmentfonds erzielt wird.
Es ist vorgesehen, dass ein Kapitalertrag auch durch den Verkauf digitaler Vermögenswerte erzielt wird, vorausgesetzt, der Steuerpflichtige verfügt über eine Lizenz, Dienstleistungen im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten zu erbringen und dass er diese Vermögenswerte im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten ausschließlich zum Zweck des Wiederverkaufs erworben hat.
Änderungen bei der Einkommensteuer (ESt) ab 1. Jänner 2021
Es wird festgelegt, dass ein qualifizierter Dienstgeber jeder Dienstgeber ist, der in der Republik ansässig ist und mit einem neu angesiedelten Steuerpflichtigen ein Dienstverhältnis begründet, der ab 1990 mindestens drei Jahre lang seinen Wohnsitz oder seinen Geschäfts- und Lebensmittelpunkt im Staatsgebiet der Republik hatte.
Das Recht, die Steuervergünstigung für die Anstellung neuer Dienstnehmer in Anspruch zu nehmen, wurde erweitert, ebenso wie das Recht auf Befreiung von der Verpflichtung, auf die Gehälter der Gründer, die bei der neu errichteten Gesellschaft ab 31. Dezember 2021 angestellt sind, Steuern zu zahlen.
Änderungen im Gesetz über Steuerverfahren und Steuerverwaltung ab 2021
Es wird eine Bestimmung eingeführt, die offene oder alternative Investmentfonds als Steuerpflichtige charakterisiert, die im Steuerverfahren Rechte und Pflichten haben, wodurch festgelegt wird, dass die Fondsmanagementgesellschaft als Rechtsträger für steuerliche, vermögensbezogene und rechtliche Verpflichtungen verantwortlich ist.
Ab 1. Jänner 2021 sind Anträge auf Rückzahlung von zu viel oder inkorrekt bezahlten Steuern (d.h. sekundären Steuern) sowie auf Steuerrückvergütung, d.h. für die Begleichung fälliger Verbindlichkeiten basierend auf anderen Rechtsgründen mittels Steuerrückbuchung, in elektronischer Form über das Steuerverwaltungsportal oder schriftlich – direkt oder über reguläre Postdienste – vorzulegen.
Änderungen bei der Umsatzsteuer (USt) ab 1. Jänner 2021
Es wird festgelegt, dass für die Übertragung virtueller Währungen und den Umtausch virtueller Währungen in Bargeld keine Umsatzsteuer zu zahlen ist. Empfänger von Waren und Dienstleistungen im Bauwesen gelten als umsatzsteuerpflichtige Steuerschuldner, falls der vom Umsatzsteuerpflichtigen generierte Umsatz über RSD 500.000 netto liegt.
Vermögensrechtliche Änderungen ab 1. Jänner 2021
Offene und alternative Investmentfonds unterliegen nun der Vermögensteuerpflicht, unabhängig davon, ob sie zur Führung von Geschäftsbüchern verpflichtet sind oder nicht. Digitale Vermögenswerte, die als Schenkung oder Erbschaft erworben wurden, unterliegen ebenfalls der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
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