Slowakei: Steuer-Update 2020

11. March 2020 | Reading Time: 2 Min

Tax highlight slovakia TPA

1. Änderungen bei der Einkommensteuer 2020

Die wichtigsten, ab 1. Jänner 2020 geltenden genehmigten Änderungen sind:

  • Einführung einer progressiven Besteuerung – der Einkommensteuersatz für Personen mit einem Umsatz von bis zu EUR 100.000 ändert sich auf 15%;
  • Anpassung der Bedingungen für Verlustvorträge, und zwar Abschaffung der linearen Abschreibungsbasis für steuerliche Verluste und Verlängerung des Abschreibungszeitraums auf 5 Jahre; es kann lediglich ein steuerlicher Verlust von bis zu 50% der berechneten Steuerbemessungsgrundlage, von welcher der Verlust in Abzug gebracht werden kann, abgeschrieben werden;
  • Anhebung der Grenze für die Verpflichtung zur Entrichtung von Einkommensteuervorauszahlungen von EUR 2.500 auf EUR 5.000;
  • neue Abschreibungsgruppe 0 für Elektrofahrzeuge mit einer Abschreibungsdauer von 2;
  • Anpassung bezüglich Aufwendungen, die nach der Zahlung Teil der Steuerbemessungsgrundlage sind;
  • Anhebung des Steuervorteils für Steuerpflichtige, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wahrnehmen (Abzug von F&E-Aufwand von der um steuerliche Verluste verminderten Steuerbemessungsgrundlage); erhöhter Ausgabenabzug („Super Deduction“) bis zu 200%.

2. Umsatzsteuer 2020 in der Slowakei

Die meisten Änderungen des USt-Gesetzes ab 1.1.2020 beziehen sich auf die Harmonisierung und Vereinfachung einiger ausgewählter Besteuerungsregeln für den Handel zwischen Mitgliedern.

Quick Fixes der Umsatzsteuer

  • neue Regelung für Abrufbestände
  • Erfüllung der Regel für Reihengeschäfte
  • UID-Nr. als wesentliche Bedingungen für die USt-Befreiung
  • einheitlicher Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen).

Die Ausdehnung des reduzierten Steuersatzes von 10% auf Tageszeitungen, Magazine und Zeitschriften sowie bestimmte Arten von Lebensmitteln.

3. Verdoppelung einer Sonderbankenabgabe

Am 28. November 2019 verabschiedete der Nationalrat der Slowakischen Republik im Rahmen eines verkürzten Gesetzgebungsverfahrens den Entwurf einer Novelle zu Gesetz Nr. 384/2011 Coll., bezüglich einer Sonderabgabe für ausgewählte Finanzinstitute, konkret für Banken und Zweigstellen ausländischer Banken, wodurch eine Anhebung der Höhe der Sonderabgabe beabsichtigt war.

Die Novelle bewirkt eine Veränderung des jährliches Satzes der Abgabe für 2020 und Folgejahre auf 0,4%. Der Zweck dieser Änderung ist die Erhöhung der Finanzkraft von Fonds infolge der Sonderabgabe, um die finanzielle Stabilität sowie die Fähigkeit, potentielle Notsituationen zu meistern, zu festigen.

4. DAC 6 – Änderung für meldepflichtige grenzüberschreitende Maßnahmen

Im September 2019 hat der Nationalrat der Slowakischen Republik ein Gesetz verabschiedet, das Gesetz Nr. 442/2012 Coll. über die internationale Hilfe und Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten novelliert und ergänzt und DAC 6 umsetzt. Dieses Gesetz sieht den automatischen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Maßnahmen vor, die einer Mitteilungspflicht zwischen den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten unterliegen, d.h. Maßnahmen, die für eine aggressive Steuerplanung zum Einsatz kommen. Um diesen automatischen Informationsaustausch sicherzustellen, wurde eine Berichtspflicht der sogenannten Schuldner (Vermittler oder Steuerpflichtiger, d.h. Nutzer) eingeführt.

 

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