Die Novelle des Umsatzsteuergesetzes in der Slowakei hat seit 1.1.2016 den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger auch auf den Bereich Bauwesen erweitert. Seit 1.1.2016 kommt es zum inländischen Übergang der Steuerschuld bei Lieferungen in Zusammenhang mit Bauarbeiten und Montagelieferungen, vorausgesetzt, die Lieferungen und Leistungen fallen in die Sektion F der statistischen Güterklassifikation (CPA) und sowohl der Lieferant als auch der Empfänger sind Mehrwertsteuerzahler.
Rechnung ohne Umsatzsteuer
„Übergang der Steuerschuld“ bedeutet, dass bei der Lieferung dieser Leistungen die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt wird. Die Steuerpflicht wird auf den Empfänger der Leistung übertragen, wobei dem Empfänger der Vorsteuerabzug bei Erfüllung der allgemeinen Bedingungen zusteht.
„Neue Regeln im Bereich Bauwesen führen in der Praxis zu Problemen.“
Peter Ďanovský, Steuerberater und Partner bei TPA Slowakei.
In der Praxis ergeben sich durch diese Neuregelung Probleme für den leistenden Unternehmer im Rahmen der Rechnungsstellung. Es herrscht nämlich teilweise Unklarheit, ob eine bestimmte Leistung oder Lieferung in den Geltungsbereich der Sektion F der CPA fällt, oder nicht. Diesbezüglich haben die Finanzbehörden umfangreiche Anwendungsrichtlinien veröffentlicht und zusätzlich eine detaillierte, regelmäßig aktualisierte Übersicht der in die Sektion F der CPA anfallenden Tätigkeiten veröffentlicht. Weiters besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt diesbezüglich eine Anfrage zu stellen.
Verbesserung der Zahlungsfähigkeit kleinerer Unternehmer
Sinn und Zweck dieser Novelle ist es, die Zahlungsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen zu verbessern, weil sie bisher die Umsatzsteuer von ausgestellten Rechnungen auch vor einem tatsächlichen Zahlungseingang abführen mussten. Auch der Steuerbetrug soll mit dieser Regelung verhindert werden.
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