Steuer Highlights – Tschechische Republik 2019

21. March 2019 | Reading Time: 1 Min

Aktuell gibt es vor allem zwei Steuer-Highlights aus Tschechien, die Unternehmer und Investoren beachten sollten.

1. Strengere Vorschriften für Basisinvestmentfonds

Gewinne aus Basisinvestmentfonds gemäß tschechischem Körperschaftsteuergesetz unterliegen einem Steuersatz von 5 %. Um als Basisinvestmentfonds eingestuft zu werden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Bislang reichte es unter anderem aus, dass der Fonds an einem regulierten europäischen Aktienmarkt notiert war.

Ab 2019 müssen jedoch zusätzlich weitere Bedingungen erfüllt werden, um eine Einstufung als Basisinvestmentfonds zu rechtfertigen. Künftig dürfen von keinem Körperschaftsteuerpflichtigen mehr als 10 % der Fondsanteile gehalten werden und der Fonds darf keine Tätigkeiten ausüben, die durch das tschechische Gewerbegesetz reguliert sind.

2. Berechnung der Einkommensteuer

Ab 1. Jänner 2019 muss bei der Berechnung der Lohnsteuer dahingehend unterschieden werden, in welchem Land ein Arbeitnehmer einer Sozialversicherungspflicht unterliegt.

Ist der Arbeitnehmer in einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz versichert, wird die Steuerbemessungsgrundlage durch die vom Arbeitgeber verpflichtend zu zahlenden Beiträge zum ausländischen Sozialversicherungssystem erhöht.

Für Arbeitnehmer, die in Tschechien oder einem Land außerhalb der EU/EWR pflichtversichert sind, ändert sich an der Berechnung nichts. In diesem Fall gilt als Bemessungsgrundlage der Bruttolohn, erhöht um die (hypothetisch) verpflichtenden tschechischen Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers.

 

TPA Newsletter Investieren In 2019
Ihr Kontakt: