Tschechien: Steuer-Update 2020

11. March 2020 | Reading Time: 3 Min

 

Czech Tax Highlights TPA news

2020 gibt es in Tschechien vor allem bei der Umsatzsteuer Änderungen, die für Unternehmer und Investoren wichtig sind. Unsere Steuerexperten haben die wichtigsten Steueränderungen hier für Sie zusammengefasst!

1. Änderungen bei der Umsatzsteuer 2020

Es werden nunmehr vom tschechischen Umsatzsteuer-Gesetz mehr Insolvenzverfahrensarten berücksichtigt (z.B. Konkurs, Exekution, Tod des Schuldners usw.), und es ist nun zulässig, den steuerpflichtigen Betrag zu korrigieren, sollte das Insolvenzverfahren länger als 5 Jahre dauern und noch nicht beendet sein. Außerdem wird die Ausschlussfrist von 3 Jahren für eine Korrektur des steuerpflichtigen Betrags während eines laufenden Insolvenz-/Gerichtsverfahrens neuerdings gestoppt.

Für den Fall, dass an einer bestimmten Immobilie wesentliche Reparaturen (Gesamteinkaufswert im Zusammenhang mit einer Reparatur im kumulativen Wert von über CZK 200.000/EUR 7.837) vorgenommen wurden und die Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft wurde, ist zu prüfen, ob der infolge der wesentlichen Reparatur geltend gemachte USt-Abzug nicht zu berichtigen ist.

Umsatzsteuer: Reverse-Charge-Mechanismus

Neuerdings kann ein nicht in CZ ansässiger Lieferant den Reverse-Charge-Mechanismus für Warenlieferungen mit Installation/Montage an Kunden beantragen, die entweder als tschechische USt-Zahler oder als für die tschechische USt identifizierte Personen registriert sind, jedoch nur wenn dieser Lieferant nicht als tschechischer USt-Zahler registriert ist.

Ab 1.1.2020 ist ein Nutzungsvertrag mit Kaufoption – sofern aus den Vertragsbedingungen abgeleitet werden kann, dass die Ausübung der Option die einzig wirtschaftlich vernünftige Entscheidung darzustellen scheint (gemäß EuGH Causa C-164/16 Mercedes-Benz Financial Services UK Ltd) – als langfristiger Vermögenswert zu betrachten, und die Bereitstellung dieses Mietobjekts ist als eine Warenlieferung (keine Dienstleistung) zu betrachten. Ab 1.1.2021 wird es nicht mehr möglich sein, sich für die Besteuerung der zur Verfügung gestellten Miete von Wohnraum (z.B. Wohnung, Haus) zu entscheiden.

Ab 1.1.2020 kommt ein stark reduzierter (10%) USt-Satz auf die Lieferung von Wärme und Kälte zur Anwendung.

2. Steuerliche Absetzbarkeit von Fremdkapitalkosten

Die Änderung des Einkommensteuergesetzes bedeutet für die Umsetzung der ATAD-Richtlinie in Tschechien die Einführung zweier Grenzen für die steuerliche Absetzbarkeit von Nettofremdkapitalkosten: 80.000.000 CZK (ca. EUR 3,1 Mio); oder 30% des EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen). Nettofremdkapitalkosten, welche die jeweils höhere der beiden Grenzen überschreiten würden, werden als nicht abzugsfähig behandelt. Diese Begrenzung tritt in der mit 1. Januar 2020 beginnenden Steuerperiode (anwendbar auf ein steuerpflichtiges Kalenderjahr) oder in der mit 1. April 2019 beginnenden Steuerperiode oder später (anwendbar auf ein steuerpflichtiges Geschäftsjahr) in Kraft. Die alten tschechischen Regelungen bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Zinsen (z.B. Verschuldungsgrad von 4:1) bleiben unverändert und kommen parallel zu den neuen ATAD-basierten Regelungen zur Anwendung.

3. Neue Informationspflicht über die Auszahlung von Erträgen in ein fremdes Land

Seit 1. April 2019 sind Steuerpflichtige neuerdings verpflichtet, die Mitteilung auch für den Fall vorzulegen, dass steuerbefreite Erträge ausgezahlt werden (z.B. steuerfreie Dividendenzahlungen) oder Erträge, die aufgrund eines relevanten Doppelbesteuerungsabkommens in der Tschechischen Republik nicht besteuert werden (z.B. Zinserträge oder Lizenzgebühren, die nur im Land des Empfängers steuerpflichtig sind). Eine Informationspflicht besteht dann nicht, wenn Erträge gleicher Art, die in der Tschechischen Republik nicht steuerpflichtig sind und an einen einzigen Empfänger ausgezahlt werden, CZK 100.000 in einem Kalendermonat nicht übersteigen; oder für Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit, welche der Quellensteuer unterliegen.

 

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