Nachdem Anfang Mai der Referentenentwurf der geplanten Reform der deutschen Grunderwerbsteuer veröffentlicht wurde, liegt nunmehr der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor.
Änderungen der Grunderwerbsteuer in Deutschland
Folgende Maßnahmen, die bereits im Referentenentwurf vorgesehen waren, wurden auch in den aktuellen Gesetzesentwurf übernommen:
- Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands zur Erfassung eines Wechsels von mindestens 90% der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mit deutschem Grundbesitz (§ 1 Abs. 2d dGrEStG),
- Absenkung der Mindestbeteiligungshöhe von 95% auf 90%,
- Verlängerung der Behalte- und Beobachtungsfristen von fünf auf zehn bzw. auf fünfzehn Jahre,
- Aufhebung der Begrenzung des Verspätungszuschlages von max. EUR 25.000,00.
Für weiterführende Details dürfen wir auf unseren Artikel „Reform der Grunderwerbsteuer in Deutschland“ vom 17. Mai 2019 verweisen.
Kritik am Gesetzesentwurf zur Grunderwerbsteuer
Insbesondere in der Kritik steht die Einführung des neuen Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 2d dGrEStG. Bei mitunter weitverzweigten Beteiligungsstrukturen wird eine mittelbare Änderung von Beteiligungsverhältnissen in der Praxis oft nicht nachvollziehbar sein. Ein strukturelles Vollzugsdefizit sei daher absehbar.
Nach der Sommerpause wird der vorliegende Gesetzesentwurf im Finanzausschuss des Bundestages diskutiert. Wir informieren Sie umgehend über die weiteren Entwicklungen.