Die obersten Muttergesellschaften oder sonstigen berichtenden Unternehmen multinationaler Konzerne mit Sitz in Rumänien sollen zur Abgabe eines neuen, nach Ländern gegliederten Berichts (Country-by-Country Report) verpflichtet werden. Die neue Berichts-Pflicht wird nur für multinationale Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von über EUR 750 Millionen gelten.
Romania: Neuer Country-by-Country Bericht
Diese neue Berichtspflicht ist das Ergebnis der durch Notverordnung Nr. 42/2017 eingeführten Änderungen des Steuerverfahrensrechts. Mit diesen Änderungen wird ein verpflichtender automatischer Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung multinationaler Unternehmen mit Umsätzen über dem derzeit festgelegten Schwellenwert eingeführt.
Welche Unternehmen sind von der neuen Reporting-Pflicht betroffen?
Der neue Country-by-Country Report ist von jedem rumänischen Unternehmen einzureichen, das die oberste Muttergesellschaft eines multinationalen Konzerns ist. Weiters sind derartige Berichte von rumänischen Unternehmen einzureichen, sofern eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Die oberste Muttergesellschaft des multinationalen Konzerns ist nicht verpflichtet, besagten Bericht im Hoheitsgebiet ihrer Steueransässigkeit einzureichen
- Das für die oberste Muttergesellschaft zuständige Hoheitsgebiet verfügt über ein aktuelles internationales Abkommen mit Rumänien, untersteht jedoch keiner zuständigen Behörde, die befugt ist, die Einreichung des Country-by-Country Reports zu verlangen
- Von der zuständigen rumänischen Behörde wurde ein Systemfehler des Hoheitsgebiets der Steueransässigkeit der obersten Muttergesellschaft festgestellt
Fakten über das neue CbCR in Rumänien
Geltungsbereich
Der Bericht hat das mit 1. Jänner 2016 beginnende Geschäftsjahr zu umfassen.
Einreichungsfrist
Der Bericht ist innerhalb von 12 Monaten ab dem letzten Tag des Geschäftsjahres des multinationalen Konzerns einzureichen.
Inhalt
Der Bericht hat eine Aufstellung verschiedener konsolidierter Finanzdaten (z.B. kumulierter Umsatz) für jedes Land, in dem der Konzern tätig ist, sowie Informationen bezüglich der Höhe der gezahlten Steuern, der Anzahl der Mitarbeiter, des Anlagevermögens usw. zu enthalten. Mit Hilfe dieser Informationen wird festgestellt, in welchem Hoheitsgebiet die Gewinne erwirtschaftet wurden und daher steuerpflichtig sind.
Zweck der neuen Berichtspflicht
Die Notverordnung zur Einführung dieser neuen Verpflichtung wurde erlassen, um die Richtlinie des Rates 2016/881 vom 25. Mai 2016 umzusetzen. Diese zielt darauf ab, eine Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und Gewinnverschiebung zu verhindern sowie die Bewertung und Identifizierung von Verrechnungspreisrisiken aus Transaktionen mit verbundenen Unternehmen innerhalb eines multinationalen Konzerns zu erleichtern.
Bei Fragen zum neuen Country-by-Country Reporting für multinationale Unternehmen und Muttergesellschaften in Rumänien, kontaktieren Sie unseren lokalen Experten für CbCR in Rumänien
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