Steuer Highlights Bulgarien 2019

21. March 2019 | Reading Time: 2 Min

Tax highlights Bulgaria

TPA Steuerexperten über die wichtigsten Steueränderungen in Bulgarien: Was Unternehmer und Investoren wissen sollten!

2. Umsatzsteuer in Bulgarien

Neue Regelungen bei der Umsatzsteuer hinsichtlich Telekom-, Rundfunk-, Fernsehdienstleistungen sowie anderen elektronisch unterstützten Dienstleistungen

Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/2455 wurde eine neue Regelung für Anbieter von Telekom-, Rundfunk-, Fernsehdienstleistungen bzw. anderen elektronisch unterstützten Dienstleistungen geschaffen, wodurch solche Leistungen bis zu einer Schwelle von EUR 10.000 am Unternehmerort steuerbar sind und somit der bulgarischen Umsatzsteuer unterliegen.

Die Anwendung dieser Regelung erfolgt nur bei der Erbringung der oa. Leistungen an Nichtunternehmer innerhalb der EU und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dadurch soll eine Erleichterung im Zusammenhang mit der Anwendung von Umsatzsteuervorschriften für Anbieter solcher Dienstleistungen mit einem relativ geringen Umsatz in anderen EU-Staaten geschaffen werden, indem der Leistungsort bis zu dem oben angeführten Schwellenwert nach dem Unternehmerortprinzip bestimmt wird.

Es ist jedoch möglich, auf die Anwendung der Umsatzschwelle zu verzichten und eine umsatzsteuerliche Registrierung in jenem Mitgliedstaat, in dem die Leistung tatsächlich konsumiert wird, zu beantragen. In diesem Fall ist die bulgarische Steuerbehörde innerhalb von 7 Tagen nach Erteilung einer UID-Nummer im Registrierungsstaat zu informieren.

2. Körperschaftsteuergesetz: Thin-Capitalization Rules

Ab 1. Jänner 2019 gelten neue Regelungen hinsichtlich der Kapitalausstattung von Kapitalgesellschaften (Umsetzung des Artikel 4 der EU-Verordnung 2016/1164). Die neue Vorschrift ergänzt die bereits bisher geltende Regelung betreffend die eingeschränkte Abzugsfähigkeit von überschüssigen Fremdkapitalkosten von 75 % des EBIT.

Die neue Regelung sieht eine weite Auslegung des Zinsbegriffs vor und legt fest, dass im Falle von überschüssigen Fremdkapitalkosten höchstens 30 % des EBITDA abzugsfähig sind. Der nicht abziehbare Teil ist zeitlich unbegrenzt in die folgenden Wirtschaftsjahre vorzutragen und innerhalb der zuvor genannten Grenze zu verrechnen. Zur Anwendung gelangt die neue Regelung jedoch nur bei Überschreiten eines jährlichen Freibetrags von EUR 3 Millionen. Die neue Regelung wird daher voraussichtlich nur eine geringe Anzahl an Steuerzahlern in Bulgarien betreffen.

3. Gesetz über die kommunalen Steuern und Abgaben

Bei der Berechnung der KFZ-Steuer gelten ab 1. Jänner 2019 neue Regelungen. Bei der Bestimmung des Steuersatzes ist neben dem Baujahr künftig auch eine Umweltkomponente, nämlich die Euro Schadstoffklasse, zu berücksichtigen.

Künftig soll jede Gemeinde innerhalb gewisser Grenzen und abhängig von der jeweiligen Schadstoffklasse die Steuersätze selbst festlegen. Die genauen steuerlichen Auswirkungen für KFZ-Halter sind daher derzeit nicht allgemein quantifizierbar. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich für Besitzer von älteren und schadstoffreichen Fahrzeugen, die KFZ-Steuer um rund 30 % erhöht.

4. Bulgarien: Mindestgehalt und Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung

Ab 1. Jänner 2019 beträgt das Mindestgehalt BGN 560 (EUR 286) pro Monat. Bei der Sozialversicherung wird die Höchstbeitragsgrundlage von BGN 2.600 auf BGN 3.000 (EUR 1.533) angehoben.

 

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