Neues Jahr, neue Regelungen: Unsere Steuer-Experten von TPA Österreich haben die wichtigsten Neuerungen in der Lohnverrechung, Sozialversicherung und Arbeitsrecht für Sie zusammengefasst!
1. Wichtige Werte der Lohnverrechnung 2019 in Österreich
Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze ab 1.1.2019 in Österreich? Um wieviel sind die Höchstbeitragsgrundlagen gestiegen?
- Höchstbeitragsgrundlage pro Monat (ASVG)
Euro 5.220,00 (2018: 5.130,00) - Höchstbeitragsgrundlage pro Monat (GSVG)
Euro 6.090,00 (2018: 5.985,00) - Geringfügigkeitsgrenze pro Monat (ASVG)
Euro 446,81 (2018: 438,05) - Unfallversicherungsbeitrag (ASVG)
1,2% (2018: 1,3%) - Auflösungsabgabe steigt:
131 Euro (2018: 128 Euro)
2. Ab 2019 NEU: Familienbonus Plus
Anstelle des bisherigen Kinderfreibetrages und der Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten steht ab 2019 für Kinder bis zum 18. Lebensjahr ein Absetzbetrag iHv Euro 125 monatlich zu, für volljährige Kinder für die Dauer des Familienbeihilfenbezuges Euro 41,68 für jeden Kalendermonat. Die genannten Werte gelten für in Österreich lebende Kinder.
Wie bekommt man den Familienbonus?
Der Familienbonus Plus kann entweder über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht oder über die Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber in Anspruch genommen werden. Soll der Freibetrag bereits in der Lohnverrechnung geltend gemacht werden, muss der Arbeitnehmer das vollständig ausgefüllte neue Formular E 30 beim Arbeitgeber abgeben; sobald das Kind 18 Jahre alt ist, muss dem Arbeitgeber das Formular E 30 neuerlich mit den erforderlichen Nachweisen vorgelegt werden.
- Hier gibt’s noch mehr Details zum Familienbonus Plus und dem Kindermehrbetrag
3. Sachbezüge in Österreich 2019
Seit 2016 beträgt der Sachbezugswert 2,0 % der Anschaffungskosten des Kfz, monatlich maximal 960,00 Euro, wenn der CO2-Emissionswert
- mehr als 130 g/km beträgt (Anschaffung Kfz 2016 oder früher)
- mehr als 127 g/km beträgt (Anschaffung Kfz 2017)
- mehr als 124 g/km beträgt (Anschaffung Kfz 2018)
- mehr als 121 g/km beträgt (Anschaffung Kfz 2019)
Neue Berechnung beim KFZ-Sachbezug mit der WLTP-Methode
Wird der jeweilige Grenzwert nicht überschritten, sind 1,5 % (statt 2 %) anzusetzen. Der Emissionswert wird seit 1.9.2018 neu berechnet (WLTP-Methode); nach unseren Informationen darf aber für Sachbezugszwecke 2019 noch auf Basis der alten (NEFZ-)Methode (um)gerechnet werden.
- Mehr über Sachbezüge 2019 in den TPA Österreich News
- Mehr über das neue Arbeitszeitgesetz in Österreich
4. Änderungen bei Krankenständen
Achtung bei Beginn eines neuen Arbeitsjahres! Durch eine Gesetzesänderung per 1.7.2018 wurde für Angestellte das Entgeltfortzahlungssystem der Arbeiter eingeführt. Demnach muss der Arbeitgeber pro Arbeitsjahr bis zu einem bestimmten Kontingent an Wochen Krankenentgeltfortzahlung leisten. Bei sehr langen Krankenständen kann das dazu führen, dass die schon ausgelaufene Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers mit Beginn eines neuen Arbeitsjahres wieder auflebt.
Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Krankenstand
Es ist nicht verboten, einen Arbeitnehmer während dem Krankenstand zu kündigen. Allerdings muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Krankenentgelt in diesen Fällen über das arbeitsrechtliche Ende hinaus bezahlen, wenn der Krankenstand zu diesem Zeitpunkt noch aufrecht ist.
5. Österreich: Konkurrenzklausel ab 1.1.2019
Ob eine Konkurrenzklausel zulässig ist, hängt außerdem vom Zeitpunkt ihrer Vereinbarung und vom Entgelt des Mitarbeiters bei Beendigung des Dienstverhältnisses ab:
Abschluss der Vereinbarung
- bis zum 16.3.2006 (Angestellte) bzw. 17.3.2006 (Arbeiter): noch keine Entgeltgrenze
- nach dem 16.3.2006 (Angestellte) bzw. 17.3.2006 (Arbeiter) und vor dem 29.12.2015 (Wert 2019): Euro 2.958 (inkl. aliquoter
Sonderzahlungen) - nach dem 28.12.2015 (Wert 2019): Euro 3.480 (exkl. aliquoter Sonderzahlungen)
6. Alles über Teilzeit in Österreich: Altersteilzeit oder Elternteilzeit
Das Altersteilzeitmodell erfreut sich nach wie vor hoher Beliebtheit, vor allem bei österreichischen Arbeitnehmern.
Wie alt muss man für die Altersteilzeit sein?
Das Motto „75% Entgelt (netto sogar mehr) für 50% Arbeit“ beschreibt in Kürze das vom AMS geförderte Modell der Altersteilzeit.Die Altersteilzeit (ATZ) konnte bis 2018 mit vollendetem 53. (Frauen) bzw. 58. (Männer) Lebensjahr beginnen und längstens fünf Jahre dauern. Das Zugangsalter für die Altersteilzeit wurde nun angehoben und beträgt für Männer
- 2019 59 Jahre und
- 2020 60 Jahre.
Die unterschätzte kündigungsgeschützte Elternteilzeit
Achtung: Wird mit einem neuen Arbeitgeber (von vornherein) eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart, liegt keine kündigungsgeschützte Elternteilzeit vor, selbst wenn die Kinderbetreuung das Motiv des Elternteiles für die Teilzeitbeschäftigung war.
- Noch mehr Informationen und viele Experten-Tipps zur Teilzeit in Österreich
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