Was bringt das Umsatzsteuer VAT-Splitting in Rumänien?
Die rumänische Regierung wird 2018 ein neues System zur Einhebung der Umsatzsteuer einführen, durch das jeder für Umsatzsteuerzwecke registrierte Steuerpflichtige verpflichtet sein wird, zumindest ein spezielles Umsatzsteuer-Konto zu eröffnen und für die Einhebung und Zahlung der Umsatzsteuer in Rumänien zu verwenden (entweder bei einem bestehenden Bankinstitut oder einer Zweigstelle der rumänischen Staatskasse).
Mit der Einführung der getrennten Umsatzsteuer-Konten (VAT Split System) ab 1.1. 2018 erhofft sich die rumänische Regierung das ‘Umsatzsteuer-Loch’ zu verringen und dadurch auch die Staatseinnahmen zu erhöhen.
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Generelle Regeln zur Umsatzsteuer in Rumänien
Für Umsatzsteuerzwecke registrierte Steuerpflichtige haben die Beträge, die der Umsatzsteuer auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen entsprechen, auf in ihrem eigenen Namen geführten speziellen Umsatzsteuerkonten einzuzahlen. Außerdem ist jeder Steuerpflichtige verpflichtet, innerhalb von höchstens 7 Tagen ab dem Tag, an dem eine Rechnung für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen beglichen wird, alle bis dahin nicht auf sein eigenes Umsatzsteuerkonto eingezahlten Beträge auf das genannte Konto zu überweisen.
Bezüglich Umsatzsteuerzahlungen wird jeder für Umsatzsteuerzwecke registrierte Steuerpflichtige verpflichtet sein, den Betrag, der der Umsatzsteuer für den Ankauf von Waren und Dienstleistungen entspricht, von seinem eigenen Umsatzsteuerkonto auf das des Lieferanten zu überweisen. Im Fall von nicht für Umsatzsteuerzwecke registrierten Steuerpflichtigen kann die Zahlung der Umsatzsteuer für Waren und Dienstleistungen vom Girokonto des Steuerpflichtigen auf das entsprechende Umsatzsteuerkonto des Lieferanten erfolgen.
Als Ausnahme zu den Regeln betreffend die Einhebung und Zahlung der Umsatzsteuer auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen werden alle in bar oder mittels Bankomat- bzw. Kreditkarte bezahlten Transaktionen nicht unter das oben beschriebene System fallen.
Neue getrennte Umsteuerkontos in Rumänien (Split-VAT System)
Die Regierungsverordnung, mit der das neue Split-VAT-System eingeführt wird, legt auch die Art und Weise fest, wie ein Umsatzsteuerkonto eröffnet und verwendet werden kann und wie Belastungen und Gutschriften darauf zu verbuchen sind. Dies umfasst:
- die Bedingungen, zu denen Beträge von einem Umsatzsteuerkonto auf ein Girokonto überwiesen werden können
- die Art und Weise, wie Belastungen und Gutschriften mit Beträgen aus Korrekturen (d.h. Fehlern beim Zahlungsvorgang, Rechnungskorrekturen, Anpassungen der Steuerbemessungsgrundlage) auf einem Umsatzsteuerkonto verbucht werden können
- die Bestimmung, dass Barabhebungen von Umsatzsteuerkonten untersagt sind
- die Verpflichtungen der Finanzinstitute und Zweigstellen der rumänischen Staatskasse bezüglich der Verarbeitung von Transaktionen
Die Verordnung sieht erhebliche Geldstrafen für die Nichteinhaltung des Split-VAT-Systems vor.
Die Bestimmungen der Verordnung gelten ab 1. Jänner 2018. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017 können Steuerpflichtige für das Split-VAT-System optieren. Dadurch können sie von den folgenden Steuervergünstigungen profitieren:
- Herabsetzung der für das vierte Quartal des Geschäftsjahrs 2017 fälligen Körperschaftsteuer bzw. Mikrounternehmensteuer um 5 %
- Erlass verschiedener Strafen für verspätete Zahlung der Umsatzsteuer
VAT-Splitting in Polen ab 2018
Die polnische Regierung hat ebenfalls mit 2018 die Einführung des neuen VAT-Split-Systems angekündigt.
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